Du hast noch Angst vor deinem Partner? Gehe innerhalb von 14 Tagen zum Bezirksgericht und beantrage dort schriftlich oder mündlich einen längeren Schutz.
Dabei kann dir auch das Gewaltschutzzentrum oder eine Sozialarbeiterin deines Vertrauens helfen.
Das Gericht nennt das eine „Einstweilige Verfügung auf Ausweisung des Misshandlers“.