Wenn du für eine Scheidung oder auch andere Aufträge kein Geld hast, kannst du Verfahrenshilfe beantragen. Das bedeutet, dass du im Moment für die Scheidung nichts bezahlen musst.
Du kannst auch eine RechtsanwältIn und eine DolmetscherIn beantragen.
Am besten, du zeigst alle Einkommensbescheide dem Gericht.
Erkundige dich vorher bei Gericht, wer die Kosten trägt! Die Kosten für GebärdensprachdolmetscherIn trägt der Bund. (21. Bundesgesetz Zivilprozeßordnung § 185 Abs.1)