Du, deine Kinder, deine Eltern und Angehörigen halten das Zusammenleben mit der gewalttätigen Person wegen Drohungen oder Misshandlungen oder Psychoterror nicht mehr aus für die Zukunft?
Nach Antrag kann das Gericht den Schutz auf 4 Wochen verlängern.
Es ist egal, wem die Wohnung gehört und wer Hauptmieter ist.