Hast du immer noch Angst vor dem Stalker? Wenn ja, dann gehe bitte zum Bezirksgericht und beantrage dort schriftlich oder mündlich eine Einstweilige Verfügung.
Das Gericht kann entscheiden, dass der Stalker (Person verfolgt dich) keinen Kontakt mit dir aufnehmen darf.
Verbot brieflicher, schriftlicher Kontaktaufnahme. Keine E-Mail oder SMS schicken.
Verbot Schule, Arbeitsplatz, Verein und Wohnung.